GIBT ES RABATT ?
NEIN! Egal ob Sie 2 oder 2000 Reifen bestellen. Egal ob Sie Reifenhändler, ADAC Mitglied oder Vorsitzender eines Karnevalvereins sind - bei uns sind alle Kunden gleich und bekommen den gleichen Preis. Wenn Sie woanders billiger kaufen können dann tun Sie es bitte!.
Anfragen auf Preisnachlässe werden von uns GRUNDSÄTZLICH NIEMALS beantwortet!
SIND DIE REIFEN NEU ?
Wir bieten ausschließlich Neureifen aus laufender Produktion.
Unsere ebenfalls im Angebot enthaltenen runderneuerten Reifen sind besonders gekennzeichnet. Diese Reifen sind ebenfalls aus laufender Produktion.
WIE ALT SIND DIE REIFEN ?
Alle Reifen die in unserem Shop angeboten werden stammen aus der laufenden Produktion und sind in der Regel nicht älter als 24 Monate.
Bei Reifen, die älter als 2 Jahre sein sollten, wird im Regelfall in der Artikelbeschreibung das Herstellungsjahr oder der Vermerk "Auslaufmodell" angezeigt.
Warum nicht alle?
Leider geben die meisten Zulieferer die DOT-Zahlen von Ihren Reifen nicht an, sodass wir für diese Reifen auch keine Auskunft angeben können.
Ist uns oder dem Zulieferer die DOT bekannt und ist diese Technisch erfasst, so finden Sie diese bei unseren Artikel-Details.
Bei Reifen wo die DOT (Reifenalter) NICHT angegeben ist können wir Ihnen auch auf telefonische oder Email-Nachfrage keine weiteren Informationen zum Reifenalter geben.
Darum beantworten wir Anfragen zum Reifenalter / DOT nicht!
WIE LANGE DARF EIN UNGEBRAUCHTES PRODUKT EIGENTLICH ALS NEUWARE VERKAUFT WERDEN?
Eine interessante Frage, die in vielen Branchen nicht eindeutig beantwortet werden kann. Beim Kauf eines Joghurts weiß der aufgeklärte Verbraucher sofort: Finger weg, wenn das aufgedruckte Mindesthaltbarkeitsdatum um mehr als die persönliche Toleranzgrenze überschritten ist. Wie ist es aber zum Beispiel um die "Verfallbarkeit" eines Autoreifens bestellt?
Eine vom Wirtschaftsverband der Deutschen Kautschukindustrie herausgegebene Leitlinie zu Pkw-Reifen sagt hierzu: "Reifen altern aufgrund physikalischer und chemischer Prozesse. Das gilt auch für nicht oder wenig benutzte Reifen. Um diesem Prozess entgegenzuwirken, werden den Mischungen Substanzen beigegeben, die leistungsmindernde chemische Reaktionen mit Sauerstoff und Ozon verhindern. Damit ist gewährleistet, dass auch ein mehrere Jahre sachgemäß gelagerter Reifen der Spezifikation eines Neureifens entspricht und in seiner Verwendungstauglichkeit nicht beeinträchtigt ist."
Auf Initiative und unter Federführung des Bundesverbandes Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV) haben im September 2001 maßgebliche Vertreter der deutschen Reifenindustrie ein klares gemeinsames Statement zu der in der Vergangenheit oft diskutierten und immer wieder unterschiedlich interpretierten Frage erarbeitet, wie lang der "mehrere Jahre" umfassende Zeitraum im Sinne dieser Leitlinie maximal sein darf. Die Unternehmen Bridgestone/Firestone, Continental, Dunlop, Goodyear, Michelin und Pirelli geben Kfz-Haltern wie Reifenhändlern einhellig die Empfehlung: Achten Sie darauf, dass bei Kauf/Verkauf von Pkw-Reifen das Produktionsdatum nicht länger als fünf Jahre zurück liegt! Das heißt im Umkehrschluss, das ein ungebrauchter Reifen - sachgemäße Lagerung natürlich vorausgesetzt - bis zu fünf Jahre ab Produktionsdatum noch als neuwertig gilt und insofern auch als Neureifen verkauft werden darf.
Zwar schließt dieses Grundsatz-Statement nicht aus, dass bei hinreichender Kenntnis der Einsatzbedingungen auch Reifen montiert werden können, die beim Ersteinsatz älter als fünf Jahre sind. Dennoch haben nun sowohl Reifenhandel als auch Verbraucher erheblich größere Rechtssicherheit - denn wer sonst als die Hersteller selbst hätte unter Berücksichtigung der Gewährleistungs- und Produkthaftungsgesetze eindeutige und damit im Sinne dieser Gesetze gültige Aussagen machen können?
Das Produktionsdatum der Reifen "verrät" übrigens die in die Seitenwand des Reifens eingeprägte vierstellige DOT-Nummer. Steht hier hinter "DOT" und den zwei darauf folgenden vierstelligen Buchstabenkombinationen zum Beispiel eine 2200, bedeutet dies, dass der Reifen in der 22. Kalenderwoche des Jahres 00 (sprich: 2000) gefertigt wurde.
Unabhängig vom Herstelldatum beginnt die gesetzliche Gewährleistungspflicht übrigens grundsätzlich erst mit dem Kauf des Reifens zu laufen!
Doch nicht nur beim Kauf von Neureifen empfiehlt sich der Blick auf den Jahrgang. Verantwortungsbewusste Autofahrer sollten auch ihre gebrauchten Pneus von Zeit zu Zeit einer Alterskontrolle unterwerfen. Hier empfiehlt nämlich die Industrie: nach zehn Jahren sollte Schluss sein! Pkw-Reifen, die älter sind, sollten grundsätzlich nur noch benutzt werden, wenn sie vorher ständig unter normalen Bedingungen im Einsatz waren. Und sie sollten auch nicht mehr umgesteckt, sondern nur noch im laufenden Betrieb abgefahren werden.
Die Zehn-Jahres-Regel gilt allerdings nur für Pkw. Reifen an Wohnwagen, Anhängern oder anderen so genannten Standfahrzeugen, die unter Druck bzw. einer dauernden Belastung nicht regelmäßig bewegt werden, altern schneller. Grundsätzlich gilt hier: Nach längeren Standzeiten und vor Reisen müssen Reifen und Ersatzrad auf Funktionstauglichkeit geprüft werden. Für Gespanne/Kombinationen aus Pkw (oder anderen mehrspurigen Kraftfahrzeugen mit zulässigem Gesamtgewicht bis zu 3,5 t) mit Anhänger, die nach § 18 StVO eine 100 km/h-Zulassung besitzen, schreibt der Gesetzgeber als Höchstalter für die Reifen des Anhängers bindend sechs Jahre vor. Der BRV empfiehlt, auch Reifen an anderen Fahrzeugen der Kategorie "Standfahrzeuge" sowie Ersatzreifen nach sechs, spätestens jedoch nach acht Jahren auf jeden Fall zu ersetzen.
Autofahrer, die sich bezüglich des Alters und Zustandes ihrer Reifen nicht auf den eigenen Augenschein verlassen, sondern wirklich auf Nummer Sicher gehen wollen, sollten ihren fahrbaren Untersatz regelmäßig vom Reifenspezialisten checken lassen. Auch für die Überwinterung der Sommerbereifung bzw. den "Sommerschlaf" der Winterreifen empfiehlt sich die Inanspruchnahme des Fachmanns. Denn die professionell organisierten Reifenlagerung, die der Reifenfachhandel gegen eine vergleichsweise geringe Gebühr als Service anbietet, sichert nicht nur optimale Lebensdauer der Pneus. Die mit dem Lagerservice verbundene Reifenprüfung durch den Profi gewährleistet zudem, dass nur einwandfreie Reifen die Chance haben, beim nächsten Saisonstart wieder zum Einsatz zu kommen
WO FINDE ICH IHRE BANKVERBINDUNG ?
Unsere Bankverbindung erhalten Sie nach der Bestellung mit der Bestätigungsmail, auf jeder Rechnung von uns und im Internen Bereich (bei offenen Zahlungen).
HABEN DIE REIFEN EINEN FELGENSCHUTZ?
Reifen mit einem Felgenschutz werden von uns speziell gekennzeichnet. Die Kennzeichnung unterscheidet sich je nach Hersteller z.B. MFS = mit Felgenschutz, mit Leiste, mit Felgenschutzkante. Da nicht alle Lieferanten angeben ob der Reifen einen Felgenschutz hat, haben nur die Reifen gekennzeichnet wo der Lieferant dies extra mitteilt.
HABEN DIE REIFEN RUNFLAT EIGENSCHAFTEN?
Runflat Reifen (Reifen mit Notlaufsystem) sind von uns jeweils gekennzeichnet mit dem Hinweis Runflat-Reifen oder Reifen mit Notlaufeigenschaft. Alle Reifen ohne diese Kennung sind keine Runflat-Reifen.
DARF ICH RUNFLAT REIFEN AUF MEINEM FAHRZEUG FAHREN ?
Reifen mit Notlaufeigenschaften (Runflat-Reifen) dürfen nur auf Fahrzeugen gefahren werden die ab Werk mit diesen Reifen ausgerüstet wurden und über ein automatisches Lufdruckkontrollsystem verfügen. Weitere Informationen bekommen sie von Ihrem Fahrzeughersteller.
HABEN DIE REIFEN EINE M+S KENNUNG?
Reifen mit M+S Kennung werden von uns mit dem Hinweis "mit M+S Kennung" versehen. Grundsätzlich gilt jedoch das alle Winterreifen eine M+S Kennung haben. Auch viele Off-Road Reifen oder Sommerreifen besitzen die M+S Kennung. Die M-S Kennung auf Off-Road Reifen oder Sommerreifen sagt nichts über die Wintereigenschaft aus, sondern ist nur für den amerikanischen Markt relevant.
SIND DIE ARTIKEL / REIFEN AUF LAGER ?
In unserem Shop finden Sie IMMER aktuelle Reifenbestände. d.H: ALLE aufgeführten Reifen sind sofort ab Lager Zulieferer verfügbar.
Die genaue STÜCKZAHL finden Sie in der Detailansicht der Artikel.
Wir selbst betreiben KEIN eigenes Lager, daher sehen Sie auf unserer Webseite grundsätzlich nur die Reifen die unsere Zulieferer (Grosshändler, Industrie etc.) auf Lager haben.
Unsere Bestände werden stündlich aktualisiert. Somit sind die angezeigten Bestände auch aktuell.
WANN WERDEN MEINE ARTIKEL GELIEFERT ?
Die Lieferzeit beträgt derzeit
für Reifen & Zubehör ca. 2-7 Werktage
für Kompletträder ca. 5-10 Werktage
Die Lieferzeit beginnt NACH dem Verbuchtem Zahlungseingang.
(Werktage = Mo-Fr.)